Wir beraten Sie bei der Kostengestaltung

1. Rechtsanwaltsvergütung

2. Kosten der Erstberatung

3. Rechtsschutzversicherung

4. Kostenübernahme durch die Gegenseite

5. Geringes Einkommen

    a) Verfahrenskostenhilfe

    b) Rechtsberatungsschein (Erstberatung)

7. Finanzierung

 

Kostensicherheit vor Mandatsübernahme

Schon vor der Übertragung des Mandats erhalten Sie einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung wäge ich  mit Ihnen die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozeßrisiko ab, damit der Streitfall für Sie auch wirtschaftlich kalkulierbar bleibt.

 

Sprechen Sie mit mir, ich mache Ihnen die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung jederzeit transparent.

 

 

 

1. Rechtsanwaltsvergütung

Das Honorrar für anwaltliche Dienstleistungen orieniert sich grundätzlich nach dem sog. Gegenstandswert. Der Wert wird bestimmt, indem man Ihren Streit in Geld beziffert. Die Vergütung ist seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) normiert Es gibt auch die Möglichkeit der Honorarvereinbarung und ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen.

 

2. Kosten der Erstberatung

Die Erstberatung als solche ist ebenfalls gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Gegenstandswert – jedoch für Sie als Verbraucher im Höchstfalle auf 190 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, also € auf 226,10  begrenzt.

 

3. Rechtsschutzversicherung

Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungs-vertrages sind weite Teile der u.U. entstehenden anwaltlichen Vergütung abgedeckt. Meine Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutz-versicherungen vertrauensvoll zusammen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites übernimmt, stelle ich gerne die Deckungsanfrage für Sie und kläre mit der Rechtsschutzversicherung auftretende Fragen direkt. Bitte beachten Sie, dass die Verträge oftmals eine Selbstbeteiligung durch Sie enthalten. Diese Kosten fallen gesondert an.

 

4. Kostenübernahme durch die Gegenseite

In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muß zum Beispiel Ihr Gegner Ihre Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen, wenn er sich im Verzug mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung befindet oder zu Recht abgemahnt wurde. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muß die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.

 

5. Geringes Einkommen

 

a) Verfahrenskostenhilfe

Sehr oft werden bei Mandaten mit geringem Einkommen die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt. Voraussetzung für die Bewilligung ist im Wesentlichen, dass das Verfahren nicht mutwillig ist und der Antragsteller infolge seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten selber zu übernehmen. Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt ruhig an, er wird Sie über die Einzelheiten in Kenntnis setzen.

 

b) Rechtsberatungsschein (Erstberatung)

Für eine Gebührenübernahme der anwaltliche Erstberatung besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Amtsgericht sich einen Rechtsberatungsschein zur Vorlage beim Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Ihr Eigenanteil beträgt dann € 10,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer, also € 11,90. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass es sich um ein Rechtsproblem handelt und der Mandant infolge seiner wirtschaftlichen und persönlichen Situation, die er ebenfalls belegen muss, die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei der Erstberatung nicht selber tragen kann.

 

7. Finanzierung

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, aussichtsreiche Rechtstreitigkeiten im Klageverfahren über einen sog. Prozessfinanzierer (z. B. Juragent, Allianz Prozess Finanzierung) finanzieren zu lassen , der im Gegenzug einen Teil der erstrittenen Summe erhält, sofern “Sie” gewinnen. Gerne prüfen wir, ob diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommt.


Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift:   Rechtsanwalt Murat Gülsular

                 Voerder Str. 2, 58135 Hagen

Telefon:      +49 (02331) 7368920

Telefax:      +49 (02331) 3561928

E-mail:       info@kanzlei-guelsular.de

 



                 Für Notfälle

Bei dringenden Eil- und Notfällen bin ich für Sie auch unter der Mobilfunknummer

+49 172/ 2978653 zu erreichen.